23. Jan 2015 / News, Presse

Medienberichterstattung über erste Einstweilige Verfügung gegen Raucherlokal

Im Auftrag der „Interessengemeinschaft für fairen Wettbewerb in der Gastronomie“ hat Dr. Bernhard Tonninger schon im Herbst 2014 in Wien die erste einstweilige Verfügung gegen ein Irish Pub im 3. Wiener Gemeindebezirk erwirkt, das gegen die gesetzlichen Bestimmungen zum Nichtraucherschutz in der Gastronomie verstoßen hat.

Die erfolgreiche Vorgangsweise gilt als wettbewerbsrechtlicher Präzedenzfall für das Vorgehen gegen Verstöße gegen das Tabakgesetz. Über diesen Fall haben nun auch österreichische Print- und Online-Medien ausführlich berichtet:

Verstöße gegen den Nichtraucherschutz kommen teuer, 8.1.2015, derStandard.at

Raucherlokal verurteilt, 9.1.2015, DiePresse.com

Rauchverbot in Gastronomie: Verstöße sind auch unlauterer Wettbewerb, 9.1.2015, FORMAT.at