25. Jun 2020 / News, Presse
Braut- und Abendmoden GmbH (Hänsel&Gretel) geht mit TS&P erfolgreich wegen irreführender Geschäfts- praktiken eines Konkurrenz- unternehmens vor

Durch eine Urteilsveröffentlichung im Wirtschaftsteil der OÖNachrichten am 13.6.2020 wurde ein Prozesserfolg publik, den die klagende Partei Braut- und Abendmoden GmbH, vertreten durch Dr. Bernhard Tonninger und Dr. Markus Albrecht, gegen die beklagte Partei Roméo&Juliette GmbH erzielt hat.
Beide Parteien betreiben Fachgeschäfte für Braut- und Anlassmode, wobei das Geschäft unserer Mandantin (Hänsel&Gretel – https://www.haenselundgretel.at/) bedeutend größer ist als jenes der Beklagten und auch besonders hochwertige Marken wie „Pronovias“ exklusiv in ihrem Sortiment führt.
In gegenständlichem Rechtsstreit wurde der Beklagten Roméo&Juliette GmbH untersagt, den unrichtigen Eindruck zu erwecken, dass sie „Österreichs größtes Fachgeschäft für Hochzeits- und Anlassmode“ wäre sowie dass sie Brautkleider der bekannten und exklusiven Marke „Pronovias“ in ihrem Sortiment führe. Das stattgebende Urteil des Landesgerichts Linz wurde vom Oberlandesgericht Linz vollinhaltlich bestätigt.
Neben der Verpflichtung zur Unterlassung und Zahlung der Prozesskosten wurde die Beklagte auch zur Urteilsveröffentlichung in den OÖNachrichten, auf deren Website sowie im Hochzeitsmagazin Braut&Bräutigam verurteilt.
Einen Scan der Urteilsveröffentlichung in den OÖNachrichten finden Sie hier.