Für die Ausgabe 6/17 des „Sortimenter-Brief“ hat Dr. Bernhard Tonninger, der seit mittlerweile zwölf Jahren vom Fachverband der Buch- und Medienwirtschaft als „Buchpreisbindungstreuhänder“ eingesetzt ist, ein Interview gegeben, welches die Tätigkeit und Vorgehensweise der Buchpreisbindungskanzlei anhand aktueller Anlassfälle thematisiert.
Ein in der Samstagsausgabe der Wiener Zeitung vom 22.10.2016 erschienener Artikel mit dem Titel: „Im System der Rauchersheriffs“ befasst sich mit der Arbeit von Dr. Bernhard Tonninger, Spezialist und Leiter des TSM-Teams für Lauterkeitsrecht, die er für seinen Mandanten, den Verein „Interessensgemeinschaft für fairen Wettbewerb in der Gastronmie“, in den letzten Jahren mit durchschlagendem Erfolg geleistet hat. Gegenstand des Vorgehens ist die vielfache Missachtung der in Österreich geltenden Bestimmungen zum Nichtraucherschutz in der Gastronomie.
Dr. Bernhard Tonninger wurde als Vertreter der „Initiative für fairen Wettbewerb in der Gastronomie“, die insbesondere in Wien mit großem Erfolg für die Einhaltung der gesetzlichen Nichtraucherschutzbestimmungen unter Heranziehung des Rechtsschutzinstrumentariums des Lauterkeitsrechts sorgt, für einen Beitrag des Ö1-Morgenjournals interviewt.
Im „Sortimenter Brief“ 3/16 wurde Dr. Bernhard Tonninger, der vom Fachverband der Buch- und Medienwirtschaft als Preisbindungstreuhänder eingesetzt ist, zum Ende des letzten Jahres durchgeführten Mystery Shopping interviewt.
Dr. Tonninger steht dabei Rede und Antwort hinsichtlich der Hintergründe und Ergebnisse des Mystery Shoppings und räumt mit einigen in diesem Zusammenhang durch die Medien kursierenden Mythen auf.
In einem am Donnerstag, 30.7.2015, ausgestrahlten Interview mit dem ORF-Radiosender „FM4“ hat Dr. Bernhard Tonninger eine kurze Stellungnahme zu urheberrechtlichen Fragestellungen abgegeben, die sich im Zusammenhang mit der Nutzung des Kurznachrichtendienstes „Twitter“ ergeben.
Hintergrund des Beitrags von Mag. (FH) Eva Deutsch auf FM4 war die Löschung von übernommenen Twitter-Postings wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen.
Mitschnitt der Sendung „kompakt“ ORF/Radio FM4 vom 30.7.2015:
Als Reaktion auf einen Beitrag über die „Nichtraucher-Sheriff“-Entscheidung des OGH in Anwalt Aktuell 4/15 hat Dr. Bernhard Tonninger in der Ausgabe 5/15 einen Beitrag über die aktuelle Situation gestaltet.
Für einen Zusammenschluss aus betroffenen Gastwirten und Privatpersonen, die „Interessensgemeinschaft für fairen Wettbewerb in der Gastronomie“, geht Dr. Tonninger mit TSMP seit letztem Jahr auf Basis des Lauterkeitsrechts (UWG) höchst erfolgreich gegen Gastwirte vor, die nicht einmal die bestehenden (schlechten) Nichtraucherschutzbestimmungen einhalten. mehr