18. Mai 2021 / News
Hohe Strafen bei wiederholten Verstößen gegen Buchpreisbindung

Im Sortimenter Brief 5/2021 spricht Dr. Bernhard Tonninger in einem Interview über seinen jüngsten Prozesserfolg für die Buchbranche, bei dem er im Rahmen einer Unterlassungsexekution wegen einem wiederholten Verstoß gegen die Buchpreisbindung eine Beugestrafe von € 20.000 erwirken konnte, welche nunmehr vom Obersten Gerichtshof bestätigt worden ist.
Das Interview kann hier nachgelesen werden.