30. Jun 2014 / Publikationen
BPrBG – Kritik am OGH

OGH sollte seine undifferenzierte Haltung zum Buchpreisbindungsgesetz revidieren
Weniger als drei Jahre nachdem der EuGH das Fundament für den Schutz von Büchern als Kulturgut und deren Sonderbehandlung in der EU gelegt 1) und sich das österreichische Parlament eindrucksvoll und einstimmig zur Buchpreisbindung bekannt hat 2), negiert der OGH die gesetzliche Sonderstellung der Buchpreisbindung. 3) Das HöchstG ordnet, ohne in der Sache selbst zu entscheiden, Verstöße gegen das BPrBG begründungslos in die UWG-Fallgruppe „Wettbewerbsvorsprung durch Rechtsbruch“ ein. Dogmatisch nachvollziehbar ist das nicht.